Garantie
WICHTIG – Wartung und Garantie nicht verwechseln. Wartung und Anpassungen sind nicht in der Garantie enthalten. Bewahren Sie Ihre Rechnung oder Ihren Kaufbeleg mit Kaufdatum auf (das einzige Dokument, das die Garantie bestätigt).
1. Dauer der Garantie
Auf das Fahrrad (Rahmen und Gabel) gibt es eine Garantie von 5 Jahren.
Auf Motor, Akku, Controller und Display gibt es eine Garantie von 2 Jahren.
Die Garantie gilt ab Kaufdatum durch den Kunden. Für jeden Gewährleistungsanspruch muss der Nutzer die Rechnung mit Kaufdatum vorlegen.
Der Käufer kann weder einen Rücktritt vom Kauf, noch einen Ersatz durch ein neues Fahrrad noch eine Preisminderung verlangen, wenn der Verkäufer in der Lage ist, den festgestellten Mangel zu beheben.
Durch die Reparatur eines Teils verlängert sich die Garantiezeit nicht.
Ihr Fahrrad ist nicht für die Verwendung im Sand, im Wasser (Motor, Akku, Steuerung und Display), in einer salzigen Umgebung (z. B. am Strand oder am Meer) konzipiert.
Ihr Fahrrad ist nicht dafür ausgelegt, über einen längeren Zeitraum (maximal 12 Stunden) im Freien gelagert zu werden. Es muss in einem trockenen und temperierten Raum (frostfrei) gelagert werden, entfernt von korrosiven Produkten: Meeresumgebung (z. B. Bootsdeck), Unkrautvernichtungsmittel, Säuren, Lösungsmittel.
Mit einem i:SY e-Bike oder EOVOLT Falt-e-Bike erwirbst du ein hochwertiges Qualitätsprodukt. Du erwirbst beim Erwerb deines i:SY e-Bikes oder eines EOVOLT Falt-e-Bikes eine Herstellergarantie wie folgt:
1.1 Garantie (gültig ab Datum des Kaufbelegs:
- 5 Jahre auf Rahmenbruch
- 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
- 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60 % nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gem. Bedienungsanleitung)
2. Garantieansprüche kannst du unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei uns geltend machen. Wir sind dein Ansprechpartner, sowohl bei stationären als auch bei Onlinekäufen – deine TWENTY iNCH FACTORY.
3. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage. Zu diesem Zweck bist Du verpflichtet, uns dein E-Bike zur Verfügung zu stellen.
4. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Unsere Garantie entfällt, wenn du die von uns ausweislich in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten hast oder die Wartung unsachgemäß erfolgt ist, wobei wir bei einer Wartung durch uns oder grundsätzlich von einer ordnungsgemäßen Wartung ausgehen. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:
5.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei bloß geringfügigen Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer e-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen) sowie für Verschleißteile.
5.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemäß Gebrauch unseres i:SY e-Bike und/oder EOVOLT Falt-e-Bike. herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.
5.3 Wir übernehmen keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von uns oder einem autorisierten Fachhändler durchgeführt wurden.
5.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z. B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.
6. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche i:SY e-Bike und/oder EOVOLT Falt-e-Bike.
7. Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt. Wir wünschen dir viel Freude mit deinem i:SY e-Bike und/oder EOVOLT Falt-e-Bike.! Wenn du Fragen zu unseren Garantieleistungen hast, stehen dir gerne zur Verfügung.
3. Allgemeine Beschränkung der Garantie
Die Garantie ist beim Weiterverkauf übertragbar. Die oben genannten Bedingungen gelten ab dem Datum des Erstkaufs des Fahrrads durch den Erstkäufer. Ein zweiter Käufer muss einen Kaufbeleg des ursprünglichen Käufers vorlegen können.
Die Garantie erlischt, wenn die Gebrauchs- und Wartungsanweisungen sowie alle anderen Anweisungen in der Bedienungsanleitung nicht befolgt wurden. Die Garantie gilt daher nur für die Nutzung unter normalen Nutzungsbedingungen (ausgenommen Vermietung oder sonstige professionelle Nutzung) und deckt keine Schäden ab, die aus unsachgemäßer Nutzung (Benutzung durch zwei Personen gleichzeitig, Überlastung, Sprünge usw.) resultieren -Einhaltung der Betriebsvorkehrungen oder eines Unfalls.
Die Garantie deckt keine Schäden an Teilen ab, die sichtbare Spuren eines Aufpralls aufweisen und auf eine Ursache zurückzuführen sind, die nichts mit der Qualität des Fahrrads zu tun hat (Unfall, Stoß, Sturz usw.).
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Reparaturen oder Änderungen verursacht wurden, die vom Benutzer oder einem nicht autorisierten Techniker durchgeführt wurden. Das Modifizieren einer Fahrradkomponente (Rahmen und/oder Teil, einschließlich Lack) kann zu schweren Verletzungen führen.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die auf mangelhafte Wartung zurückzuführen sind.
Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile:
- Reifen - Hydraulik- und Schmieröle
- Die Bremsbeläge und die Rückleuchte (Akkus)
- Ketten und Zahnriemen - Griffabdeckungen
- Kettenräder, Tretlagerachsen und Umwerferrollen
- Die Gemälde
- Geschwindigkeits- und Bremskabel
- Akku
- Lager und Gleitlager
Die Garantie gilt nicht für Fahrzeuge, die einer Entklemmung unterzogen wurden. Das Fahrrad gilt als ungebremst, wenn sein Motor eine Leistung von mehr als 250 W liefert und die elektrische Unterstützung nicht nach 25 km/h abschaltet.
Mit dem Lösen verbundene Risiken:
- Rechtlich: siehe Artikel L317-1 (2019) der Straßenverkehrsordnung
- Vorzeitiger Verschleiß der Kette
- Vorzeitiger Verschleiß der Kassette
- Vorzeitiger Verschleiß der Kurbelgarnitur und des Kettenblatts
- Vorzeitiger Verschleiß der Räder
- Vorzeitiger Verschleiß der Gabel
- Unwirksamkeit des Bremssystems
- Vorzeitiger Motorverschleiß
- Vorzeitiger Akkuverschleiß
Technisch unvermeidbare Verbrauchs- und Leistungsschwankungen des Akkus sowie ein mit der Nutzung des Produkts verbundener Kapazitätsverlust stellen keinen Sachmangel dar.
4. Einschränkung der Akkugarantie
Der Akku ist nicht von der Garantie abgedeckt, wenn:
- Der Akku ist verfärbt.
- Das Akkugehäuse ist beschädigt.
- Der Akku ist offen.
- Es sind Spuren vom Öffnen des Akkus vorhanden.