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KINDERLEICHT PRÄMIE KASSIEREN!

Bundesweite Förderung in Höhe 25 %. Diese Kaufprämie ist ja wohl der Knaller! Das freut die Umwelt, deine Gesundheit und uns ebenso. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat gesprochen: Cargo-eBikes fördern wir.
Freiberufler:innen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Hochschulen dürfen sich nun über eine Kaufprämie von bis zu 2.500 Euro freuen.

Du möchtest die Kaufprämie?

TOLLE IDEE!

Was wird gefördert?

  • Lasten e-Bikes

  • e-Lastenfahrradanhänger

Wie müssen die Bikes beschaffen sein?

  • Nutzlast von min. 120 kg (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer)

  • fest verbaute Transportmöglichkeit

  • serienmäßig und fabrikneu

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger 
     

Wer kann den Antrag stellen?

  • Private Unternehmen

  • Genossenschaften

  • Freiberufler:innen

  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

  • Hochschulen

  • Vereine und Verbände

NUR DREI SCHRITTE:

Auch wenn so einige der nun folgenden Begriffe nicht gerade einladend klingen, können wir dir versichern, dass es gar nicht so kompliziert ist an die Kaufprämie zu kommen. Und es dauert nicht lange. Sehr gerne stehen wir dir aber auch mit Rat und Tat zur Seite, dazu einfach den Paddy anrufen. 

1. Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) einreichen;

  • Antragsformular ausfüllen (siehe Button)

  • Angebot aus dem die Beantragung und die Ausgaben hervorgehen

  • ggf. Nachweis über deinen Wirtschaftszweig

  • Weitere Details zum Cargo-Bike können von der Behörde angefordert werden

 

Anmerkung: Die Kaufprämie wird nur gezahlt, wenn mit dem Kauf noch nicht begonnen wurde.

2. Als Verwendungsnachweis muss eingereicht werden:

  • Sachbericht, bestehend aus: Fragebogen (Formular der Bewilligungsbehörde) zur Anwendung und Nutzung des Lasten e-Bikes (und/oder e-Lastenfahrradanhänger) 

  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Cargo-eBike-Rechnung

3. Nach Abschluss der Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wird der Zuschuss ausgezahlt.

Anmerkung: innerhalb von 12 Monaten muss das Cargo-eBike dann gekauft werden.

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